Wirtschaftsprüfung

Abschlussprüfung

Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften besteht gemäß § 316 HGB die Pflicht, den Jahresabschluss und den Lagebericht durch einen Abschlussprüfer / Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen.

Auch kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB können einer freiwilligen Prüfung unterliegen, wenn die Satzung der Gesellschaft eine Abschlussprüfung vorsieht oder wenn externe Kapitalgeber eine unabhängige Prüfung einfordern.

Bei der gesetzlichen und freiwilligen Prüfung von Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen wenden die Wirtschaftsprüfer der TRIANON einen risikoorientierten Prüfungsansatz an, bei dem Prüfungsumfang und Prüfungstiefe von der Identifikation bedeutsamer Risiken abhängen.

Die Wirtschaftsprüfer der TRIANON nehmen die Jahresabschlussprüfungen und Konzernabschlussprüfungen nach den Normengerüsten des HGB sowie der IAS / IFRS vor. Darüber hinaus stehen wir für die prüferische Durchsicht von Quartalsabschlüssen, Halbjahresfinanzberichten und sonstigen Zwischenabschlüssen nach HGB sowie nach IAS / IFRS zur Verfügung.


Prüfungen im Bereich Financial Services

Die Wirtschaftsprüfer der TRIANON haben bei den Big 4 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften langjährige Erfahrung und das spezifische Know How für die Prüfung von Kreditinstituten, Spezialkreditinstituten, Förderbanken und Finanzdienstleistungsinstituten aufgebaut.

Im Bereich Wirtschaftsprüfung bieten wir die Prüfung von Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen vorgenannter Gesellschaften unter Beachtung sämtlicher relevanten Spezialvorschriften (KWGGwGMaRiskSolvVLiqVInstitutsVergV, RechKredV, GroMiKV) sowie die Prüfung des Depotgeschäfts und Wertpapierhandelsgeschäfts unter Beachtung der hierfür einschlägigen Normen (DepotG, WpHG, MaComp) an. Darüber hinaus stehen wir für die Prüfung von Versicherungen nach den für diese einschlägigen Normen (VAGGWGMaRisk VARechVersV) zur Verfügung.


Wirtschaftlichkeits- und Sonderprüfungen

Das Leistungsspektrum der TRIANON umfasst auch die detaillierte Wirtschaftlichkeits- und Sonderprüfung von unternehmensinternen Sachverhalten oder Unternehmenstransaktionen:

  • Due Diligence Prüfungen
  • Investitionsrechnungen
  • Wirtschaftlichkeitsprüfungen von Vereinen und Stiftungen
  • Restrukturierungs- und Insolvenzprüfungen
  • Prüfung von Akquisitionszielen

Gutachten

Die Wirtschaftsprüfer der TRIANON erstellen für eine Reihe verschiedener Sachverhalte Gutachten für Gerichte, Verbände, Unternehmen und Privatpersonen. Ein unabhängiges Gutachten kann unter anderem für die folgenden Sachverhalte erbracht werden:

  • Fragestellungen bezüglich Rechnungswesen und Bilanzierung
  • Fragestellung der internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS / IFRS)
  • Ermittlung eines fairen und objektivierten Unternehmenswertes
  • Bewertung von Beteiligungen an Unternehmen
  • Begutachtung der Restrukturierungsfähigkeit von Unternehmen
  • Schadensermittlung bei rechtlichen Auseinandersetzungen
  • Fragestellungen des Steuerrechts
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