Wirtschaftsprüfer in Deutschland: Aufgaben und Zulassung
Die TRIANON Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterstützt die Imagekampagne des IDW für die Berufsausübung als Wirtschaftsprüfer. Im Folgenden möchten wir den Wirtschaftsprüferberuf vorstellen und neben einigen quantitativen und qualitativen Aussagen auch eine kritische Auseinandersetzung zu aktuellen Themenstellungen bzw. Entwicklungen vornehmen.
Aufgaben eines Wirtschaftsprüfers
Das primäre Hauptaufgabenfeld eines Wirtschaftsprüfers ist das Prüfen von Jahres- und Konzernabschlüssen, der Wirtschaftlichkeit und Kreditwürdigkeit von Unternehmen sowie von organisationsinternen Kontrollinstanzen und IT-Systemen.
Weitere Aufgaben sind die Beratung von unternehmerischen und wirtschaftlichen Themen (Unternehmensberatung) sowie das Recht der Vertretung der Steuerpflichtigen vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten (Steuerberatung).
Das Aufgabenspektrum und die Einsatzmöglichkeiten sind sehr vielfältig und reichen von organisatorischen und Compliance Fragestellungen über bilanzielle und finanzielle Themen bis hin zu Unternehmensbewertungen und Unternehmensnachfolgeregelungen. Das interdisziplinäre Wissen in bilanziellen, wirtschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Fragestellungen macht den Wirtschaftsprüfer zu einem vielgefragten Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerin bei Unternehmern und Unternehmerinnen jeder Größe und Industriezugehörigkeit.
Inhalt der Prüfertätigkeit (§2 WPO):
- Wirtschaftsprüfer haben die berufliche Aufgabe, betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen.
- Wirtschaftsprüfer sind befugt, ihre Auftraggeber in steuerlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften zu beraten und zu vertreten.
- Wirtschaftsprüfer sind weiter befugt:
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- unter Berufung auf ihren Berufseid auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung als Sachverständige aufzutreten;
- in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu beraten und fremde Interessen zu wahren;
- zur treuhänderischen Verwaltung.
Zulassungsverfahren
Gemäß den Angaben des IDW mit Stand vom 1. Januar 2013 gibt es 14.345 Wirtschaftsprüfer und 2.762 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland.
Der Gesetzgeber verlangt für die Zulassung zum Wirtschaftsprüferexamen keine bestimmte Studienrichtung (§8a WPO). Damit ist der Berufszugang zum Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüferin auch für Quereinsteiger wie Mediziner, Ingenieure, Mathematiker und Informatiker möglich. Entscheidend für die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüferin ist einzig und allein das Bestehen des Wirtschaftsprüferexamens. Ein betriebswirtschaftliches Studium mit den Schwerpunkten Rechnungswesen, Finanzierung, Controlling, Steuern und Recht vermittelt für einen Einstieg in den Wirtschaftsprüferberuf daher eine optimale Vorbereitung. Den Angaben des IDW zufolge verfügen 84% der Wirtschaftsprüfer in Deutschland über einen betriebswirtschaftlichen Studienabschluss, 6% über einen juristischen und 5% über einen volkswirtschaftlichen Abschluss. Etwa 5% der Wirtschaftsprüfer in Deutschland verfügen über einen Studienabschluss in anderen Fachrichtungen.
Mit der Umsetzung des Bologna-Prozesses und der Einführung von Bachelor und Master Abschlüssen ist der Berufszugang auch für Bachelorabsolventen möglich. Die Regelstudienzeit bestimmt jedoch die erforderliche Berufspraxis für die Zulassung zum Wirtschaftsprüferexamen. Beträgt die Regelstudienzeit weniger als acht Semester, so wird eine Berufspraxis von mindestens vier Jahren vorausgesetzt. Bei einer Regelstudienzeit von mehr als acht Semester verkürzt sich die erforderliche Berufspraxis auf mindestens drei Jahre (§9 (1) WPO).
Es ist anzumerken, dass die Inhalte eines betriebswirtschaftlichen Bachelorstudiums in der Regel nur rudimentäre Grundlagen im Bereich des Rechnungswesens und der Finanzierung vermitteln und keine ausreichende Vorbereitung auf den Beruf des Wirtschaftsprüfers darstellen. Eine Einführung in Thematiken wie Konsolidierung, Konzernabschluss oder Unternehmensbewertung entfällt meist völlig. Die theoretischen Grundlagen eines vertiefenden Masterstudiums beispielsweise in Rechnungswesen und Finanzierung sind für die prüferische Berufspraxis daher nicht zu unterschätzen.