Unternehmensbewertung kleiner und mittelgroßer Unternehmen
Uneingeschränkte Anwendung des IDW S 1 auch bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU)
Für die Unternehmensbewertung kleiner und mittelgroßer Unternehmen (KMU) hat der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) am 5. Februar 2014 den IDW Praxishinweis: Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts kleiner und mittelgroßer Unternehmen (IDW Praxishinweis 1/2014) verabschiedet, welcher vom Hauptfachausschuss des IDW (HFA) am 25. und 26. Februar 2014 gebilligt wurde.
Der Praxishinweis stellt fest, dass bei der objektivierten Unternehmensbewertung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) die allgemeinen Grundsätze der Unternehmensbewertung gemäß den Vorgaben des IDW S 1 uneingeschränkt Anwendung finden. Demnach bemisst sich der Wert des Eigenkapitals bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) ebenfalls am Barwert der mit dem Eigentum am Unternehmen verbundenen Nettozuflüsse an die Gesellschafter.
Integrierte Planungsrechnung erforderlich
Für die Bestimmung des objektivierten Unternehmenswerts werden alternativ das Ertragswertverfahren und das Discounted Cash Flow (DCF)-Verfahren empfohlen. Dies setzt voraus, dass das zu bewertende Unternehmen einen integrierten Businessplan bestehend aus Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), Bilanz und Liquiditätsrechnung vorhält (vgl. Fallstudie: Unternehmensbewertung nach IDW S1). Die Mitarbeiter und/oder Wirtschaftsprüfer der TRIANON Wirtschaftsprüfungsgesellschaft können solche integrierte Planungsrechnungen in Absprache mit dem zu bewertenden Unternehmen auf Wunsch gern erstellen oder dabei beratend unterstützen.
Size Premiums bei Unternehmensbewertung kleiner und mittelgroßer Unternehmen nicht zulässig
Der IDW Praxishinweis stellt ferner fest, dass die objektivierte Unternehmensbewertung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) wie bei großen Unternehmen auf Basis eines kapitalmarkttheoretischen Modells wie dem Capital Asset Pricing Model (CAPM) zu erfolgen hat. Das in der Bewertungspraxis weit verbreitete Vorgehen, bei der Bewertung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) pauschale Zuschläge auf den Kapitalisierungszins anzuwenden (so genannte Size Premiums), um ein vermeintlich höheres Risiko und/oder eine geringere Fungibilität einzupreisen, wird durch den FAUB Praxishinweis verneint und als kapitalmarkttheoretisch nicht zulässig bewertet.
Der FAUB folgt mit diesem IDW Praxishinweis somit der von den Wirtschaftsprüfern der TRIANON Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bereits im Jahr 2009 publizierten Auffassung, dass Size Premiums gegen die restriktive Grundannahme des CAPM Modells eines vollkommenen und friktionslosen Kapitalmarktes verstoßen.