Tag - Wertpapierdienstleistungsgeschäft

WpHG-Prüfung nach § 36 Abs. 1 WpHG

WpHG-Prüfung nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) Das Gesetz über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz – WpHG) statuiert, dass alle Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WDU) der Marktaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegen. Entsprechend § 36 Abs. 1 Satz 1 WpHG sind das Wertpapierdienstleistungsgeschäft und das Wertpapiernebendienstleistungsgeschäft aller WDU in jährlichem Rhythmus  einer Prüfung zu unterziehen, wobei sich die Anforderungen...

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